Wohnraum und Verpflegung
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Besonders in Gastronomie und Landwirtschaft ist es weit verbreitet, dass der Arbeitgeber Kost und Logis gewährt. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich dabei danach, ob es sich um Verpflegung oder Unterkunft handelt und ob die Unterkunft kurz- oder langfristig überlassen wird.
Lohnsteuerlicher geldwerter Vorteil
Bekommt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freie oder verbilligte Verpflegung, wird diese mit den amtlichen Sachbezugswerten nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) bewertet. Bei Wohnraum unterscheidet man, ob es sich um eine Wohnung oder bloße Unterkunft handelt:
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