Kfz-1-%-Regelung: Was ist darin enthalten und was nicht?
Der Geschäftsalltag sieht häufig so aus: Die Firma stellt einem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und versteuert diesen mit 1 % vom Bruttolistenpreis – der pauschalen Vereinfachungsregelung. Viele Unterhaltungskosten für das Fahrzeug sind damit abgegolten, aber nicht alle. Das verdeutlicht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Danach sind bestimmte Aufwendungen zusätzlich zur 1-%-Regelung als Lohn zu erfassen und zu versteuern.
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