Vorsicht bei drohender Insolvenz – hier haftet der Geschäftsführer persönlich
Die Zahlen lesen sich alles andere als schön: Das Statistische Bundesamt meldet für das vergangene Jahr einen Anstieg der Insolvenzen von Unternehmen um 10,3 % auf insgesamt mehr als 24.000 Fälle. Bei Personengesellschaften haften die Betriebsinhaber in solchen Fällen auch privat für die Schulden der Firma. Diese persönliche Haftung soll mit der GmbH umgangen werden. Doch das gelingt nicht in allen Fällen. Auch für GmbH-Geschäftsführer drohen private Haftungsrisiken. Insolvenzverwalter suchen gezielt nach Möglichkeiten, Geld für die Insolvenzmasse zu sichern.
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