Rechtlicher Rahmen: Klar geregelt – einfach anzuwenden
Die Grundlage: Stellt ein Unternehmen einem Mitarbeitenden ein Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden darf, und trägt dieser die Stromkosten (z.B. beim Laden zu Hause) selbst, kann der Arbeitgeber diesen Aufwand steuerfrei erstatten. Um die Umsetzung zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung pauschale Beträge zugelassen, die ohne Einzelnachweis monatlich gezahlt werden dürfen. Entscheidend ist dabei, ob am Unternehmensstandort eine betriebliche Lademöglichkeit tatsächlich genutzt werden darf.
Mit betrieblicher Lademöglichkeit:
30 € pro Monat für Elektrofahrzeuge
15 € pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge
Ohne betriebliche Lademöglichkeit:
70 € pro Monat für Elektrofahrzeuge
35 € pro Monat für Hybridelektrofahrzeuge
Mehr netto, weniger Aufwand
Der Auslagenersatz zählt nicht als Arbeitslohn, sondern ist steuer- und beitragsfrei. Damit bringt er einen echten Nettovorteil für die Mitarbeitenden – bei geringeren Lohnnebenkosten für das Unternehmen. Zudem ist die Handhabung in der Praxis unkompliziert: Die Pauschalen lassen sich direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigen, ohne monatliche Nachweise oder Zusatzbelege.
Ein Gewinn für beide Seiten
Der steuerfreie Stromzuschuss bietet in Zeiten wachsender Elektromobilität eine Win-win-Situation: Mehrwert für Mitarbeitende – ohne höhere Bruttolöhne. Gleichzeitig positioniert sich das Unternehmen als moderner Arbeitgeber.