Neue Regeln für die Prüfungsanordnung
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Bild: ©champpixs - getty
In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
Im Bereich der Prüfungsanordnung betrifft dies deren Bekanntgabe nach § 197 Abgabenordnung (AO), insbesondere mit Blick auf den Adressaten bzw. Empfänger und den Prüfungsbeginn (BMF-Schreiben vom 13.08.2025, Az.: IV D 1 – S 0062/00119/001/001).
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