Unterkunftskosten
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Ob Hotel, Pension oder Ferienwohnung – Übernachtungskosten können grundsätzlich in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden. Grenzen setzt das Steuerrecht allerdings bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten.
Nachgewiesene Übernachtungskosten
Steuerlich berücksichtigt werden die nachgewiesenen Kosten, die dem Arbeitnehmer für die Unterkunft am auswärtigen Tätigkeitsort entstehen. Hierzu gehören insbesondere:
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