Pflegezusatzversicherung steuerlich wirkungslos? BFH begrenzt Sonderausgabenabzug deutlich
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Bild: © Tina Zupancic/Getty Images
Pflegezusatzversicherung, Sonderausgaben, Höchstbetrag: Ein aktuelles Urteil stellt klar, dass freiwillige Pflegezusatzbeiträge steuerlich oft ins Leere laufen. Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer sollten die Abzugsregeln genau kennen, um Fehlkalkulationen zu vermeiden.
Warum das Urteil wirtschaftlich relevant ist
Private Pflegezusatzversicherungen gewinnen angesichts steigender Pflegekosten an Bedeutung. Viele Selbstständige und Gesellschafter-Geschäftsführer schließen entsprechende Policen in der Erwartung ab, die Beiträge steuerlich geltend machen zu können.
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