Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.4.2024 wurden die Schwellenwerte für Veröffentlichungen und Prüfungen von Kapitalgesellschaften angehoben – teilweise fast unbeachtet von der Öffentlichkeit.
Vermögenswirksame Leistungen sind arbeits- und lohnsteuerrechtlich besonders eng miteinander verwoben. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind neben dem Geltungsbereich des 5. VermBG vor allem Fragen des Arbeitsentgelts im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen von Bedeutung. Das betrifft unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Vereinbarungsformen der Leistungen sowie den Pfändungsschutz.
Werden vermögenswirksame Leistungen in einer der nach dem 5. VermBG begünstigten Formen angelegt, gewährt das Finanzamt Arbeitnehmer-Sparzulagen, die dem einzelnen Mitarbeiter ausgezahlt werden.
Der Verkauf von GmbH-Anteilen nach einer Einbringung kann schwerwiegende steuerliche Folgen haben. Der Begriff „einbringungsgeborene Anteile“ ist zwar Geschichte, das Problem nicht: Heute sind es „sperrfristbehaftete Anteile“ – und die steuerlichen Fallstricke lauern weiterhin direkt hinter der Transaktion.
In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
Ein beim Insolvenzgericht eingereichter Insolvenzantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Das ist häufig sinnvoll, weil der Antrag nach der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den Schuldner regelmäßig erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen hat.
Ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg zeigt, dass auch scheinbar unverfängliche Formulierungen in Stellenanzeigen eine Altersdiskriminierung darstellen können. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf Arbeitgeber rechtlich achten müssen.
Die Vorschriften des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beinhalten unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung.