Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Allgemein

GmbH+
Verspätete Zielvorgaben des Arbeitgebers
Bild: ©Jacob Wackerhausen - getty images

Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahrs, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie gar nicht erfolgt. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen.

7 von 7