Der Unterschied zahlt sich in barer Münze aus: Können Sie in Ihrer Steuererklärung betrieblich gefahrene Kilometer als Reisekosten ansetzen, dann fällt der Steuervorteil deutlich höher aus, als wenn nur die Entfernungspauschale greift.
Über die Vergütung des Geschäftsführers gibt es so manche Diskussion mit dem Finanzamt. Im schlechtesten Fall ist eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) die Folge.