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Steuern & Finanzen

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Berichtigungspflicht
Bild: © tadamichi/Getty Images

Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. Jetzt geht der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Künftig müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.

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Postreform – Einspruchsfrist
Bild: © Olaf Simon/Getty Images

Ab dem 01.01.2025 gilt eine verlängerte Postzustellzeit: Die Deutsche Post hat für die Zustellung von Briefen bis zu vier Tage Zeit, um eine flächendeckende, verlässliche Zustellung zu gewährleisten.

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Prüfmethoden
Bild: © Urupong-iStock-Getty-Images-Plus

Schon die Begrifflichkeiten können Unternehmern und Geschäftsführern Schweißperlen auf die Stirn treiben: Zeitreihenvergleich, Ziffernanalyse, Chi-Quadrat-Test, Struktur- und Verteilungsanalyse, summarische Risikoprüfung und Stichprobenverfahren.

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Zifferanalyse
Bild: © anyaberkut-iStock-Getty-Images-Plus.

Mit der Zifferanalyse versucht das Finanzamt Unregelmäßigkeiten insbesondere bei Bargeschäften aufzuspüren. Neben der mathematischen Seite spielt dabei der psychologische Aspekt eine Hauptrolle.

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Stichprobenverfahren
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Während einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Vielzahl an Belegen und Daten nicht vollständig sichten. Der Prüfer führt regelmäßig Stichproben durch und wendet dazu festgelegte Verfahren an.

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Steuerberater – Betriebsprüfung
Bild: © ijeab-iStock-Getty-Images-Plus

Was Steuerberater typischerweise zu Betriebsprüfungen gefragt werden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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