Kaufen Unternehmer Gegenstände von Privatpersonen an und veräußern diese weiter, kommt bei der Umsatzsteuer häufig die Differenzbesteuerung zur Anwendung. Doch was gilt, wenn die angekaufte Ware vor dem Weiterverkauf aufbereitet oder verändert wird? Welche Umsatzsteuer fällt dann an?
Banken fordern oft viele Sicherheiten für die Gewährung von Darlehen. Doch eine spätere Rückgabe erfolgt nur selten, selbst wenn der Kredit gar nicht mehr in der ursprünglichen Höhe besteht. Wie können Sie dagegensteuern, und lohnt sich der Aufwand?
Der Verkauf von GmbH-Anteilen nach einer Einbringung kann schwerwiegende steuerliche Folgen haben. Der Begriff „einbringungsgeborene Anteile“ ist zwar Geschichte, das Problem nicht: Heute sind es „sperrfristbehaftete Anteile“ – und die steuerlichen Fallstricke lauern weiterhin direkt hinter der Transaktion.
Online-Veranstaltungen wie Seminare, Vorlesungen oder Konzerte werfen umsatzsteuerlich komplexe Fragen auf: Wo liegt der Leistungsort, gelten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen? Das BMF hat dazu im August 2025 neue, präzisierte Vorgaben veröffentlicht.
Bei der Abrechnung von Zahlungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder nachträglich geleistet werden, ist die genaue Einordnung als Entschädigung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre für die steuerliche Behandlung und die Anwendung von Steuerermäßigungen entscheidend.
Ein Handwerksbetrieb steht vor einem Problem, das leider nicht selten ist: Ein langjähriger Kunde kündigt an, in Kürze Insolvenz anmelden zu müssen. Die offene Rechnung über 11.900 € (10.000 € netto + 1.900 € USt.) scheint uneinbringlich. Was ist jetzt zu tun – insbesondere um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben?
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 10.07.2025, Az.: 5 K 26/24, zur umsatzsteuerlichen Behandlung beim Handel sog. Krypto-NFT entschieden. Die Einzelheiten betrachten wir nachfolgend.
Laut Bundesfinanzhof sind Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer bereits im Ruhestand ist. Die Entscheidung steht damit im Widerspruch zur aktuellen Verwaltungsauffassung.