Energiekosten bleiben ein zentraler Belastungsfaktor für Unternehmen und Privathaushalte. Für 2026 sind mehrere Entlastungsmaßnahmen vorgesehen bzw. beschlossen. Der Beitrag zeigt, welche Regelungen gelten, wen sie betreffen und wie die praktische Umsetzung erfolgt.
Im zweiten Teil unserer Beitragsserie geht es um Ladekosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt. Wichtigste Neuerung ist hierbei, dass die zu Hause geladene Strommenge nachgewiesen werden muss, was einigen technischen Aufwand mit sich bringt.
Die Künstlersozialabgabe sinkt – und die Bagatellgrenze steigt. Für viele Unternehmen bringt das Jahr 2026 gleich zwei nennenswerte Entlastungen bei der Abgabe für künstlerische oder publizistische Leistungen. Gleichzeitig bleiben die Prüf- und Meldepflichten bestehen.
Seit dem 01.01.2026 gilt wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Doch was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt viele Detailfragen mit sich – besonders bei Getränken, Pauschalangeboten oder Events rund um Silvester. Teil 1 zeigt, wie sich die Änderungen grundlegend auswirken und wer davon betroffen ist.
Beendet eine GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit, weil die Komplementär-GmbH ausscheidet und das gesamte Vermögen auf die verbleibende GmbH (Kommanditis-
tin) übergeht, stellt sich eine zentrale Steuerfrage: Was geschieht mit bislang nicht nutzbaren Verlusten des Kommanditisten? Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 19.03.2025, Az.: XI R 2/23, entschieden. Die Aussage ist klar – aber für die Praxis nicht trivial.
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.
Wenn ein Gesellschafter Geldgeschenke ins Unternehmen weiterleitet, droht schnell Schenkungsteuer – über den Umweg der Anteilsbewertung. Der BFH hat nun klargestellt, wann genau die Festsetzungsverjährung beginnt – und wann sie nicht greift. Für die Praxis hat das erhebliche Folgen.
Als Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind Familiengesellschaften weit verbreitet. Sie dienen dazu, Vermögenswerte in der Gesellschaft zu bündeln und innerhalb der Familie strukturiert auf die nächste Generation zu übertragen. Die zahlreichen Vorteile einer solchen Gesellschaft überwiegen die Nachteile deutlich.
Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des Eigenheims sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ebenso eine dadurch ausgelöste Mieterhöhung.